14. Mrz. 2010

Anfrage der IdFw bei den GRÜNEN!

FRAGE:

am 09.05.2010 sind die Wähler in NRW aufgerufen an die Wahlurne zu gehen und die politischen Weichen für die nächsten Jahre zu stellen.

Hierunter sind auch die Beschäftigten der Feuerwehren und deren Angehörige, als ein tragendes Element der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Gemeinden mit Nothaushalt, einem Leitfaden der Bezirksregierung für die Gemeinden, Kürzungen der Sonderzuwendungen, Streichungen des Urlaubsgeldes, Beförderungsbeschränkungen bzw. Beförderungsverbot und einiges mehr, haben in den letzten Jahren für tiefe Einschnitte im Leben eines Beamten geführt. Dies hat unseren Beruf der Feuerwehrmannes unattraktiv gemacht, was auch dazu führt, dass qualifiziertes Personal nicht mehr gewonnen werden kann!

Auch die Belastungen durch Personalkürzungen führen jetzt schon in hoch belasteten Berufen, wie z.B. der des Feuerwehrmannes, zum Verlust von Sicherheitsstandards, Lebensdauer und Lebendsfreude. Aber auch zum Verlust von Sicherheitsstandards beim Bürger!

Die alles hat dazu geführt , dass die Alimentation der Beamten, besonders in den unteren Besoldungsgruppen, nicht mehr ausreicht um einen angemessenen Lebensstandard zu führen. Allein ein “sicherer Arbeitsplatz” reicht für den Unterhalt der Familie nicht aus. Gerade bei den Feuerwehren leisten 90% der Kollegen in diesen Berufsgruppen ihren Dienst!

Wir möchten Sie bitten bzw. fordern Sie auf, in ihrem Wahlprogramm dieses Thema aufzunehmen und darzustellen wie Sie sich nach der Wahl die Arbeit in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die Besoldung der betroffenen Kollegen, die Beförderungsmöglichkeiten, die Weiterführung der Sonderzuwendung, das Thema Urlaubsgeld, den weiteren Umgang mit den Beamten in NRW vorstellen. Damit der Wähler sich bei der Wahl am 09.05.2010 auch aus dieser Sicht entscheiden kann!

MFG

IdFw

Dieser Text wurde aus dem Original-Brief abgetippt! Wegen der besseren Lesbarkeit habe ich hier ausschliesslich die männliche Form verwendet.

ANTWORT DER GRÜNEN!!!

Antwort auf die Anfrage der Interessenvertretung der Feuerwehr

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Situation der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

und das Interesse an unserer Meinung dazu.

Zunächst einmal können wir Ihre Verärgerung über die Besoldungsentwicklung bei

den BeamtInnen in Nordrhein-Westfalen gut verstehen. Die BeamtInnen sind in den

letzten Jahren leer ausgegangen und mussten diverse Kürzungen hinnehmen. Wir

haben uns in vielen Diskussionen und verschiedenen Anträgen mehrfach für eine

Korrektur und eine verfassungsgemäße Alimentation der BeamtInnen eingesetzt.

Wie Sie aus regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit unserer Fraktion wissen,

setzen wir uns sehr für die Interessen der Berufsfeuerwehr in Nordrhein-Westfalen

ein – dies wird auch in unserem Wahlprogramm deutlich. Deshalb haben wir die

Themen Feuerwehren in NRW und Beamtenbesoldung in unseren

Landtagswahlprogrammentwurf aufgenommen. Das endgültige

Landtagswahlprogramm wird erst am 5./6.2.2010 auf unserem Landesparteitag in

Essen verabschiedet.

In unseren derzeitigen Entwurf haben wir unter anderem folgende Punkte mit

aufgenommen:

1. “Die Feuerwehren in NRW verdienen unsere Unterstützung

27 Berufsfeuerwehren mit 8.000 Beschäftigten, 396 Freiwillige Feuerwehren mit

81.400 ehrenamtlichen und hauptamtlichen Angehörigen und 90 Werksfeuerwehren

mit 5600 Angehörigen sorgen tagtäglich für unsere Sicherheit. In den Kommunen

sind es aber die FeuerwehrbeamtInnen, die sich in den untersten Besoldungsgruppen

befinden und bei Nothaushalten und Haushaltssicherungskonzepten jahrelang auf

eine angemessene Beförderung warten müssen. Unser Anliegen ist es, die Besoldung

und Versorgung für die hauptamtlichen Angehörigen der Feuerwehren angemessen

und gerecht zu gestalten und das ehrenamtliche Engagement in den Freiwilligen

Feuerwehren zu unterstützen. In der angestrebten Dienstrechtsreform setzen wir uns

deshalb für eine eigenständige “Fachlaufbahn” für die Feuerwehr ein.”

2. “Für einen modernen öffentlichen Dienst”

Die Föderalismusreform hat den öffentlichen Dienst weiter zersplittert und damit

geschwächt. Neben der Zweiteilung in tarifbeschäftigte Angestellte einerseits und

Beamtinnen und Beamte andererseits, führt die Übertragung der

Regelungskompetenz für das Beamtenrecht auf die Länder zu einer weiteren

Ausdifferenzierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jetzt gilt es, im Rahmen

der bestehenden Möglichkeiten ein modernes Dienstrecht für die Beamtinnen und

Beamten in NRW zu schaffen. Durch die Reform des

Landespersonalvertretungsgesetzes wurden durch die schwarz-gelbe

Landesregierung gravierende Einschnitte bei Mitbestimmung und Beteiligung der

Beschäftigten vorgenommen, die gemeinsam mit den Gewerkschaften korrigiert

werden müssen. Die wegweisenden Ergebnisse der Regierungskommission “Zukunft

des öffentlichen Dienstes – öffentlicher Dienst der Zukunft” aus dem Jahr 2003zeigen

nach wie vor grundsätzlich den richtigen Weg auf: Die Schaffung eines

bundeseinheitlichen Beschäftigtenrechts auf privatrechtlicher Grundlage, das die

Zweiteilung in Beamtinnen und Beamte und Angestellte aufhebt. Für die dafür

notwendige Grundgesetzänderung mit der Abschaffung des Beamtenstatus ist leider

keine politische Mehrheit in Sicht. Daher muss alles dafür getan werden, dass die 16

Länder möglichst einheitliche Beamtengesetze auf den Weg bringen, die sich dem

Reformbedarf stellen. Wir brauchen eine Reform des starren und undurchlässigen

Laufbahnrechts mit Laufbahnen, die sich an den Funktionsbereichen orientieren und

damit mehr Gerechtigkeit schaffen. Wir brauchen eine flexiblere Personalentwicklung,

mehr Durchlässigkeit und mehr Leistungsorientierung und nicht zuletzt eine volle

Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. All dies ist jetzt in der

Kompetenz der Länder – auch NRW muss diese Chance nutzen. Außerdem muss die

Ungleichbehandlung in der Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Vergleich zu

den Angestellten beseitigt werden. Tarifabschlüsse müssen in vollem Umfang auf die

Beamtinnen und Beamten übertragen werden.”

Zu unseren bisherigen Tätigkeiten in diesen Themenfeldern kann ich Ihnen noch

Folgendes sagen:

Als SPD und GRÜNE im Jahr 2003 aufgrund massiv einbrechender Steuereinnahmen

eine vorübergehende (befristet bis 2005) Reduzierung der Sonderzahlungen

beschlossen hatten, war es die heutige Landesregierung, die dies heftig kritisierte.

Der jetzige Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers und der jetzige Innenminister Dr.

Ingo Wolf, stellten sich damals an die Spitze derjenigen, die gegen die damaligen

Kürzungen protestiert haben.

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Gerhard Papke erklärte 2003 in der

Plenardebatte: “Mit dem jetzt vorgelegten Besoldungskürzungsgesetz erleben wir

einen weiteren Höhepunkt der Hilflosigkeit und Ungerechtigkeit dieser rot-grünen

Landesregierung. […] Wir sprechen hier über Ihnen anvertrautes Personal, das einen

Anspruch auf Alimentation hat und bei dem Sie trotzdem einseitig Kürzungen

vornehmen. […] Wir Liberalen als Rechtsstaatspartei kämpfen aber gegen einseitige

Abzocke beim Personal. […] Für uns sind Gleichbehandlung und Gleichberechtigung

wichtig. In Zukunft müssen Regeln gefunden werden, um die Ungleichbehandlung

zwischen den Beamten auf der einen Seite und den Angestellten und Arbeitern des

öffentlichen Dienstes auf der anderen Seite zu vermeiden.”

Die CDU-Fraktion führte damals in der gleichen Debatte aus:

“Er (der Ministerpräsident Steinbrück) soll ruhig bei seiner ungerechten und

einseitigen Benachteiligung der mehr als 300.000 Beamten dieses Landes und der

Kommunen bleiben. Wir haben für die CDU-Landtagsfraktion in den kommenden

Jahren eine andere Parole, die wir überschrieben haben mit ´Fairness bei

Einsparungen im öffentlichen Dienst´ mit fünf Thesen. […] Die Last der

Konsolidierung darf nicht einseitig nur die Beamtinnen und Beamten treffen. Deshalb

lehnt die CDU-Fraktion massive Arbeitszeitverlängerungen bei gleichzeitig massiver

Kürzung der Besoldung ab. […] Maßstab der Entscheidung über

Konsolidierungsmaßnahmen im Jahre 2005 und darüber hinaus sind die

Tarifvereinbarungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften im öffentlichen Dienst,

somit die Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten einerseits und

Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst andererseits.”

Nach ihrem Regierungsantritt haben CDU und FDP jedoch weder die

Arbeitszeitverlängerungen noch die zeitlich befristeten Reduzierungen der

Sonderzahlungen rückgaÅNngig gemacht. Ganz im Gegenteil, es wurde noch

draufgesattelt. So hat die schwarz-gelbe Landesregierung ein Jahr nach ihrem

Wahlsieg die Einsparungen von 450 Millionen € bei den Sonderzahlungen nochmals

um 220 Millionen €, und dieses dauerhaft, erhöht. Das Urlaubsgeld wurde dauerhaft

gestrichen und die Kürzungen beim Weihnachtsgeld deutlich und auf Dauer erhöht,

und dies alles trotz enormer Steuermehreinnahmen. Wir haben diesen

Gesetzesentwürfen der Landesregierung nicht zugestimmt; unser eigener Antrag,

weitere Kürzungen bei den Besoldungsgruppen bis A9 zurückzunehmen, wurde von

der schwarz-gelben Regierung hingegen abgelehnt.

Mit dem Hinweis auf fehlende finanzielle Mittel hat die Landesregierung 2008 ein

Vorziehen der Besoldungserhöhung von Beamtinnen und Beamten vom 01.07.2008

auf den 01.01.2008 abgelehnt. Für das Vorziehen wäre ein zusätzlicher Betrag von

230 Millionen € fällig geworden. Die Landesregierung hat aber im Haushaltsvollzug

2007 insgesamt 245 Millionen € bei den Personalkosten eingespart.

Angesichts deutlicher Teuerungsraten und einer erneuten Ungleichbehandlung der

BeamtInnen gegenüber den Angestellten, wollten wir die im Haushaltsvollzug

eingesparten Mittel den Beamtinnen und Beamten zufließen lassen. Die

Teuerungsrate lag im März 2008 bei + 3,1 %. Auch im November 2007 lag sie schon

bei 3,2 %. Sie erreichte damit den höchsten Wert seit 1994. Da in den 15 Euro-

Ländern der Preisauftrieb im März bei 3,6 % im Mittel lag und somit den höchsten

Wert seit 1997 erreicht hat, ging selbst die EZB trotz einer mindestens vergleichsweise

rigiden Geldpolitik davon aus, dass das von ihr angestrebte Ziel von

einer maximalen Inflationsrate von 2 % nicht zu halten sein würde.

Es war aus unserer Sicht daher folgerichtig, dass die Einsparungen im

Haushaltsvollzug des Jahres 2007 im Personalbereich den Beamtinnen und Beamten

zugute kommen, die erneut ein halbes Jahr länger auf ihre Besoldungserhöhungen

warten sollten. Da die Beschäftigten in den unteren Besoldungsgruppen in den

letzten Jahren natürlich in besonderer Weise unter den realen Lohnverlusten zu

leiden hatten, sollten diese bevorzugt berücksichtigt werden. Ein entsprechender

Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Ein Vergleich der Haushaltsjahre von 2003 und 2008 macht deutlich, dass die

schwarz-gelbe Landesregierung ihre Versprechen – die Kürzungen bei der

Beamtenbesoldung zurückzunehmen – gebrochen hat. Im Jahr 2003 betrugen die

Steuereinnahmen 33,4 Mrd. €. Das bedeutete einen Einbruch von 2,5 Mrd. €

gegenüber dem Jahr 2002. 2008 hingegen gab es Steuereinnahmen von gut 41,5

Mrd. €. Das sind 8 Mrd. € oder 34 % mehr als 2003. Die Personalausgaben betrugen

2003 19,652 Mrd. € und 2008 waren es 19,319 Mrd. €. Selbst im ersten

Rezessionsjahr 2009 gab es Steuereinnahmen von 39,5 Mrd. Euro (inklusive der

Kompensation für die Kfz-Steuer), die somit immer noch um sechs Milliarden Euro

höher ausfallen als 2004. Selbst 2010 wird noch mit Einnahmen von 37,5 Milliarden

Euro gerechnet.

Aus diesen Gründen haben wir eine 1000 € – Einmalzahlung gefordert, uns gegen die

Verschiebung der Besoldungserhöhung und für eine Anerkennung der Zulagen auf

die Pensionen ausgesprochen. Es ist eindeutiger Wahlbetrug, dass CDU und FDP

gegen unseren Widerstand die befristeten Kürzungen beim Urlaubs- und

Weihnachtsgeld noch drastisch verschärft haben und dies bei Steuermehreinnahmen

von über 20 % gegenüber unserer Regierungszeit.

Sehr geehrter Herr Böcker, die oben genannten Zitate und das Verhalten der

Landesregierung nach der Wahl machen sehr deutlich, dass sich CDU und FDP in

Oppositionszeiten an die Spitze der Protestbewegung stellen wollten und eindeutige

und unmissverständliche Versprechen abgegeben haben, die sie ohne zu zögern

nach der Wahl gebrochen haben.

Wir werden uns nach der Wahl für eine Gleichbehandlung aller Berufsgruppen, das

heißt eine Gleichbehandlung von BeamtInnen, Angestellten und ArbeiterInnen im

öffentlichen Dienst, einsetzen. Dazu gehört ebenfalls, dass wir uns für eine

verfassungsgemäße Alimentation der BeamtInnen einsetzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Auffassung der Grünen ein wenig näher bringen und

verbleibe

mit freundlichen Grüssen

i.A.

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