FRAGE:
am 09.05.2010 sind die Wähler in NRW aufgerufen an die Wahlurne zu gehen und die politischen Weichen für die nächsten Jahre zu stellen.
Hierunter sind auch die Beschäftigten der Feuerwehren und deren Angehörige, als ein tragendes Element der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Gemeinden mit Nothaushalt, einem Leitfaden der Bezirksregierung für die Gemeinden, Kürzungen der Sonderzuwendungen, Streichungen des Urlaubsgeldes, Beförderungsbeschränkungen bzw. Beförderungsverbot und einiges mehr, haben in den letzten Jahren für tiefe Einschnitte im Leben eines Beamten geführt. Dies hat unseren Beruf der Feuerwehrmannes unattraktiv gemacht, was auch dazu führt, dass qualifiziertes Personal nicht mehr gewonnen werden kann!
Auch die Belastungen durch Personalkürzungen führen jetzt schon in hoch belasteten Berufen, wie z.B. der des Feuerwehrmannes, zum Verlust von Sicherheitsstandards, Lebensdauer und Lebendsfreude. Aber auch zum Verlust von Sicherheitsstandards beim Bürger!
Die alles hat dazu geführt , dass die Alimentation der Beamten, besonders in den unteren Besoldungsgruppen, nicht mehr ausreicht um einen angemessenen Lebensstandard zu führen. Allein ein “sicherer Arbeitsplatz” reicht für den Unterhalt der Familie nicht aus. Gerade bei den Feuerwehren leisten 90% der Kollegen in diesen Berufsgruppen ihren Dienst!
Wir möchten Sie bitten bzw. fordern Sie auf, in ihrem Wahlprogramm dieses Thema aufzunehmen und darzustellen wie Sie sich nach der Wahl die Arbeit in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die Besoldung der betroffenen Kollegen, die Beförderungsmöglichkeiten, die Weiterführung der Sonderzuwendung, das Thema Urlaubsgeld, den weiteren Umgang mit den Beamten in NRW vorstellen. Damit der Wähler sich bei der Wahl am 09.05.2010 auch aus dieser Sicht entscheiden kann!
MFG
IdFw
Dieser Text wurde aus dem Original-Brief abgetippt! Wegen der besseren Lesbarkeit habe ich hier ausschliesslich die männliche Form verwendet.
ANTWORT DER GRÜNEN!!!
Antwort auf die Anfrage der Interessenvertretung der Feuerwehr
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Situation der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
und das Interesse an unserer Meinung dazu.
Zunächst einmal können wir Ihre Verärgerung über die Besoldungsentwicklung bei
den BeamtInnen in Nordrhein-Westfalen gut verstehen. Die BeamtInnen sind in den
letzten Jahren leer ausgegangen und mussten diverse Kürzungen hinnehmen. Wir
haben uns in vielen Diskussionen und verschiedenen Anträgen mehrfach für eine
Korrektur und eine verfassungsgemäße Alimentation der BeamtInnen eingesetzt.
Wie Sie aus regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit unserer Fraktion wissen,
setzen wir uns sehr für die Interessen der Berufsfeuerwehr in Nordrhein-Westfalen
ein – dies wird auch in unserem Wahlprogramm deutlich. Deshalb haben wir die
Themen Feuerwehren in NRW und Beamtenbesoldung in unseren
Landtagswahlprogrammentwurf aufgenommen. Das endgültige
Landtagswahlprogramm wird erst am 5./6.2.2010 auf unserem Landesparteitag in
Essen verabschiedet.
In unseren derzeitigen Entwurf haben wir unter anderem folgende Punkte mit
aufgenommen:
1. “Die Feuerwehren in NRW verdienen unsere Unterstützung
27 Berufsfeuerwehren mit 8.000 Beschäftigten, 396 Freiwillige Feuerwehren mit
81.400 ehrenamtlichen und hauptamtlichen Angehörigen und 90 Werksfeuerwehren
mit 5600 Angehörigen sorgen tagtäglich für unsere Sicherheit. In den Kommunen
sind es aber die FeuerwehrbeamtInnen, die sich in den untersten Besoldungsgruppen
befinden und bei Nothaushalten und Haushaltssicherungskonzepten jahrelang auf
eine angemessene Beförderung warten müssen. Unser Anliegen ist es, die Besoldung
und Versorgung für die hauptamtlichen Angehörigen der Feuerwehren angemessen
und gerecht zu gestalten und das ehrenamtliche Engagement in den Freiwilligen
Feuerwehren zu unterstützen. In der angestrebten Dienstrechtsreform setzen wir uns
deshalb für eine eigenständige “Fachlaufbahn” für die Feuerwehr ein.”
2. “Für einen modernen öffentlichen Dienst”
Die Föderalismusreform hat den öffentlichen Dienst weiter zersplittert und damit
geschwächt. Neben der Zweiteilung in tarifbeschäftigte Angestellte einerseits und
Beamtinnen und Beamte andererseits, führt die Übertragung der
Regelungskompetenz für das Beamtenrecht auf die Länder zu einer weiteren
Ausdifferenzierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jetzt gilt es, im Rahmen
der bestehenden Möglichkeiten ein modernes Dienstrecht für die Beamtinnen und
Beamten in NRW zu schaffen. Durch die Reform des
Landespersonalvertretungsgesetzes wurden durch die schwarz-gelbe
Landesregierung gravierende Einschnitte bei Mitbestimmung und Beteiligung der
Beschäftigten vorgenommen, die gemeinsam mit den Gewerkschaften korrigiert
werden müssen. Die wegweisenden Ergebnisse der Regierungskommission “Zukunft
des öffentlichen Dienstes – öffentlicher Dienst der Zukunft” aus dem Jahr 2003zeigen
nach wie vor grundsätzlich den richtigen Weg auf: Die Schaffung eines
bundeseinheitlichen Beschäftigtenrechts auf privatrechtlicher Grundlage, das die
Zweiteilung in Beamtinnen und Beamte und Angestellte aufhebt. Für die dafür
notwendige Grundgesetzänderung mit der Abschaffung des Beamtenstatus ist leider
keine politische Mehrheit in Sicht. Daher muss alles dafür getan werden, dass die 16
Länder möglichst einheitliche Beamtengesetze auf den Weg bringen, die sich dem
Reformbedarf stellen. Wir brauchen eine Reform des starren und undurchlässigen
Laufbahnrechts mit Laufbahnen, die sich an den Funktionsbereichen orientieren und
damit mehr Gerechtigkeit schaffen. Wir brauchen eine flexiblere Personalentwicklung,
mehr Durchlässigkeit und mehr Leistungsorientierung und nicht zuletzt eine volle
Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. All dies ist jetzt in der
Kompetenz der Länder – auch NRW muss diese Chance nutzen. Außerdem muss die
Ungleichbehandlung in der Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Vergleich zu
den Angestellten beseitigt werden. Tarifabschlüsse müssen in vollem Umfang auf die
Beamtinnen und Beamten übertragen werden.”
Zu unseren bisherigen Tätigkeiten in diesen Themenfeldern kann ich Ihnen noch
Folgendes sagen:
Als SPD und GRÜNE im Jahr 2003 aufgrund massiv einbrechender Steuereinnahmen
eine vorübergehende (befristet bis 2005) Reduzierung der Sonderzahlungen
beschlossen hatten, war es die heutige Landesregierung, die dies heftig kritisierte.
Der jetzige Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers und der jetzige Innenminister Dr.
Ingo Wolf, stellten sich damals an die Spitze derjenigen, die gegen die damaligen
Kürzungen protestiert haben.
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Gerhard Papke erklärte 2003 in der
Plenardebatte: “Mit dem jetzt vorgelegten Besoldungskürzungsgesetz erleben wir
einen weiteren Höhepunkt der Hilflosigkeit und Ungerechtigkeit dieser rot-grünen
Landesregierung. […] Wir sprechen hier über Ihnen anvertrautes Personal, das einen
Anspruch auf Alimentation hat und bei dem Sie trotzdem einseitig Kürzungen
vornehmen. […] Wir Liberalen als Rechtsstaatspartei kämpfen aber gegen einseitige
Abzocke beim Personal. […] Für uns sind Gleichbehandlung und Gleichberechtigung
wichtig. In Zukunft müssen Regeln gefunden werden, um die Ungleichbehandlung
zwischen den Beamten auf der einen Seite und den Angestellten und Arbeitern des
öffentlichen Dienstes auf der anderen Seite zu vermeiden.”
Die CDU-Fraktion führte damals in der gleichen Debatte aus:
“Er (der Ministerpräsident Steinbrück) soll ruhig bei seiner ungerechten und
einseitigen Benachteiligung der mehr als 300.000 Beamten dieses Landes und der
Kommunen bleiben. Wir haben für die CDU-Landtagsfraktion in den kommenden
Jahren eine andere Parole, die wir überschrieben haben mit ´Fairness bei
Einsparungen im öffentlichen Dienst´ mit fünf Thesen. […] Die Last der
Konsolidierung darf nicht einseitig nur die Beamtinnen und Beamten treffen. Deshalb
lehnt die CDU-Fraktion massive Arbeitszeitverlängerungen bei gleichzeitig massiver
Kürzung der Besoldung ab. […] Maßstab der Entscheidung über
Konsolidierungsmaßnahmen im Jahre 2005 und darüber hinaus sind die
Tarifvereinbarungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften im öffentlichen Dienst,
somit die Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten einerseits und
Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst andererseits.”
Nach ihrem Regierungsantritt haben CDU und FDP jedoch weder die
Arbeitszeitverlängerungen noch die zeitlich befristeten Reduzierungen der
Sonderzahlungen rückgaÅNngig gemacht. Ganz im Gegenteil, es wurde noch
draufgesattelt. So hat die schwarz-gelbe Landesregierung ein Jahr nach ihrem
Wahlsieg die Einsparungen von 450 Millionen € bei den Sonderzahlungen nochmals
um 220 Millionen €, und dieses dauerhaft, erhöht. Das Urlaubsgeld wurde dauerhaft
gestrichen und die Kürzungen beim Weihnachtsgeld deutlich und auf Dauer erhöht,
und dies alles trotz enormer Steuermehreinnahmen. Wir haben diesen
Gesetzesentwürfen der Landesregierung nicht zugestimmt; unser eigener Antrag,
weitere Kürzungen bei den Besoldungsgruppen bis A9 zurückzunehmen, wurde von
der schwarz-gelben Regierung hingegen abgelehnt.
Mit dem Hinweis auf fehlende finanzielle Mittel hat die Landesregierung 2008 ein
Vorziehen der Besoldungserhöhung von Beamtinnen und Beamten vom 01.07.2008
auf den 01.01.2008 abgelehnt. Für das Vorziehen wäre ein zusätzlicher Betrag von
230 Millionen € fällig geworden. Die Landesregierung hat aber im Haushaltsvollzug
2007 insgesamt 245 Millionen € bei den Personalkosten eingespart.
Angesichts deutlicher Teuerungsraten und einer erneuten Ungleichbehandlung der
BeamtInnen gegenüber den Angestellten, wollten wir die im Haushaltsvollzug
eingesparten Mittel den Beamtinnen und Beamten zufließen lassen. Die
Teuerungsrate lag im März 2008 bei + 3,1 %. Auch im November 2007 lag sie schon
bei 3,2 %. Sie erreichte damit den höchsten Wert seit 1994. Da in den 15 Euro-
Ländern der Preisauftrieb im März bei 3,6 % im Mittel lag und somit den höchsten
Wert seit 1997 erreicht hat, ging selbst die EZB trotz einer mindestens vergleichsweise
rigiden Geldpolitik davon aus, dass das von ihr angestrebte Ziel von
einer maximalen Inflationsrate von 2 % nicht zu halten sein würde.
Es war aus unserer Sicht daher folgerichtig, dass die Einsparungen im
Haushaltsvollzug des Jahres 2007 im Personalbereich den Beamtinnen und Beamten
zugute kommen, die erneut ein halbes Jahr länger auf ihre Besoldungserhöhungen
warten sollten. Da die Beschäftigten in den unteren Besoldungsgruppen in den
letzten Jahren natürlich in besonderer Weise unter den realen Lohnverlusten zu
leiden hatten, sollten diese bevorzugt berücksichtigt werden. Ein entsprechender
Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Ein Vergleich der Haushaltsjahre von 2003 und 2008 macht deutlich, dass die
schwarz-gelbe Landesregierung ihre Versprechen – die Kürzungen bei der
Beamtenbesoldung zurückzunehmen – gebrochen hat. Im Jahr 2003 betrugen die
Steuereinnahmen 33,4 Mrd. €. Das bedeutete einen Einbruch von 2,5 Mrd. €
gegenüber dem Jahr 2002. 2008 hingegen gab es Steuereinnahmen von gut 41,5
Mrd. €. Das sind 8 Mrd. € oder 34 % mehr als 2003. Die Personalausgaben betrugen
2003 19,652 Mrd. € und 2008 waren es 19,319 Mrd. €. Selbst im ersten
Rezessionsjahr 2009 gab es Steuereinnahmen von 39,5 Mrd. Euro (inklusive der
Kompensation für die Kfz-Steuer), die somit immer noch um sechs Milliarden Euro
höher ausfallen als 2004. Selbst 2010 wird noch mit Einnahmen von 37,5 Milliarden
Euro gerechnet.
Aus diesen Gründen haben wir eine 1000 € – Einmalzahlung gefordert, uns gegen die
Verschiebung der Besoldungserhöhung und für eine Anerkennung der Zulagen auf
die Pensionen ausgesprochen. Es ist eindeutiger Wahlbetrug, dass CDU und FDP
gegen unseren Widerstand die befristeten Kürzungen beim Urlaubs- und
Weihnachtsgeld noch drastisch verschärft haben und dies bei Steuermehreinnahmen
von über 20 % gegenüber unserer Regierungszeit.
Sehr geehrter Herr Böcker, die oben genannten Zitate und das Verhalten der
Landesregierung nach der Wahl machen sehr deutlich, dass sich CDU und FDP in
Oppositionszeiten an die Spitze der Protestbewegung stellen wollten und eindeutige
und unmissverständliche Versprechen abgegeben haben, die sie ohne zu zögern
nach der Wahl gebrochen haben.
Wir werden uns nach der Wahl für eine Gleichbehandlung aller Berufsgruppen, das
heißt eine Gleichbehandlung von BeamtInnen, Angestellten und ArbeiterInnen im
öffentlichen Dienst, einsetzen. Dazu gehört ebenfalls, dass wir uns für eine
verfassungsgemäße Alimentation der BeamtInnen einsetzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Auffassung der Grünen ein wenig näher bringen und
verbleibe
mit freundlichen Grüssen
i.A.
Geschrieben von: rebe090381
Kategorien:
Allgemein
