27. Jan. 2010

Wechselschichtzulage

Was muss man eigentlich noch machen damit man die Wechselschichtzulage bekommt?

Na wenn das mal keine Wechselschicht ist die wir (RTW Fahrer) machen dann weis ich es nicht!

8 Std TagesRTW, 12 Std RTW, 24 Std Brandschutz, 8 Std Fortbildung in der Schule, 2 bis 10 Std SWD.

Kann mir das einer erklären???

Antwort

Stell die Frage mal hier! Die haben sich, glaub ich, schon etwas länger damit beschäftigt.

http://www.interessenvertretung-der-feuerwehr.de/

Schichtarbeit / Schichtdienst
Schichtarbeit ist nach der in § 15 Abs. 8 Unterabs. 7 BAT enthaltenen Definition die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht. Anders als die Wechselschichtarbeit verlangt Schichtarbeit also keinen ununterbrochenen Fortgang der Arbeit über 24 Stunden an einem Kalendertag eines Monats.

Schichtarbeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes auch dann vor, wenn sich die verschiedenen Schichten überlappen oder wenn Arbeitsbeginn und Arbeitsende der verschiedenen Schichten sogar jeweils nur um wenige Stunden auseinander liegen (z.B. Beginn der Frühschicht um 6.00 Uhr, der Mittelschicht um 7.00 Uhr und der Spätschicht um 8.00 Uhr).

Eine gleichgewichtige Heranziehung des Arbeitnehmers zu den einzelnen Schichtarten ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss aber “ständig” – d.h. auf Dauer – aufgrund von Schichtplänen eingesetzt sein, die den Anforderungen nach § 15 Abs. 8 Unterabs. 7 BAT entsprechen.
TVöD / TV-L:
Im Gegensatz zur Wechselschichtarbeit ist für Schichtarbeit kein ununterbrochener Fortgang des Betriebes oder der Dienststelle bei Tag und Nacht und für sieben Tage in der Woche notwendig. Voraussetzung ist nach § 7 Abs. 2 TVöD bzw. § 7 Abs. 2 TV-L das Vorliegen eines Schichtplans, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden vorsieht. Der Beginn der täglichen Arbeitszeit nach dem Schichtplan muss somit regelmäßig um mindestens zwei Stunden wechseln. Der Wechsel muss längstens innerhalb eines Monats erfolgen. Schichtarbeit ist auch möglich, wenn Wechselschichtarbeit nur deshalb nicht vorliegt, weil die Zeitspanne in der der Beschäftigte erneut zur Nachtschicht herangezogen wird, länger als ein Monat ist. Der regelmäßige Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit muss mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von mindestens einem Monat umfassen. Zusätzlich muss die Zeitspanne, in der Schichtarbeit geleistet wird, mindestens 13 Stunden umfassen. Eine Überlappung der beiden Schichten ist unschädlich.
(Quelle: http://www.tarifunion.dbb.de/lexikon/lexikon_s.htm#Schichtarbeit/Schichtdienst)

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